Steuerbilanzielle Behandlung von Rückzahlungen

Die Corona-Soforthilfe sollte der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise dienen. Sofern zu viel oder zu Unrecht Hilfen gezahlt wurden, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung nach Abgabe der Schlussrechnung.