Steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Diensthandys
Steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Diensthandys: Das Finanzgericht München billigt den Verkauf des privaten Handys für einen Euro. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass die Geräte lediglich zur Nutzung überlassen werden und nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers übergehen.