Steuervorauszahlungen
Jeder kann davon betroffen sein
Jeder kann davon betroffen sein

Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die im aktuellen Jahr fällig wird. Diese Zahlungen müssen vierteljährlich an das Finanzamt geleistet werden. Besonders Selbstständige und Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, jedoch kann dies in bestimmten Fällen auch für Arbeitnehmer gelten, die Lohnsteuer zahlen. Die Regelungen dazu sind im § 37 EStG festgelegt.
Ausnahme: wenn Ihr voraussichtliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der sich 2023 auf 10.908 Euro und 2024 auf 11.604 Euro beläuft. Nur, wenn Sie diese Beträge überschreiten, müssen Steuern gezahlt werden.
Oft wird ein Vorauszahlungsbescheid ausgestellt, wenn andere Einkünfte vorhanden sind, bei denen kein oder ein zu geringer Steuerabzug vorgenommen wurde. Beispiele hierfür sind:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renteneinkünfte
- Kapitalerträge aus dem Ausland, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen
- Steuerfreie Einkünfte, die die Steuerprogression erhöhen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld)
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
Generell können alle Situationen, die dazu führen, dass ein Steuerpflichtiger im vorhergehenden Veranlagungszeitraum Steuern nachzahlen musste, zu Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer führen.
In der Regel erhalten Sie mit Ihrem Steuerbescheid auch einen Vorauszahlungsbescheid. Wenn das Finanzamt feststellt, dass im vergangenen Jahr zu wenig Einkommensteuer gezahlt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies im folgenden Jahr erneut der Fall sein wird. Daher legt das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlungen als eine Art Vorschuss auf die erwarteten Steuereinnahmen fest.
Ihre Einkünfte haben sich in diesem Jahr anders entwickelt als erwartet? Dann passen Sie Ihre Vorauszahlungen noch an: nach oben oder unten!
Haben Sie noch Fragen zu der Steuervorauszahlung oder brauchen Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?
Dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)