Möglichkeiten jetzt analysieren

ChancenNutzen

Aufgrund des höheren Nettolohneffekts sind steuer- und sozialabgabenfreie Extraleistungen sowie alternative Entlohnungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Sachbezüge oder geldwerte Vorteile, für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Sie fördern sogar die Motivation und Bindung der Mitarbeiter an ein Unternehmen. Da die Sozialversicherung bis auf wenige Ausnahmen dem Lohnsteuerrecht folgt, unterliegen steuerfreie oder pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen nicht dem Beitragsabzug zur Sozialversicherung. Vor allem Konzerne und Großbetriebe schöpfen diese Möglichkeiten bereits aus: Unter dem Begriff „Cafeteria-System“ bieten sie ihren Mitarbeitern verschiedene Optionen zur individuellen Auswahl an.

Ihr Ansprechpartner

Thorsten Jasper - Clostermann & Jasper

Torsten Jasper

PARTNER

Dipl.-Oec.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Der Mitarbeiter entscheidet dann frei, mit welchen Bestandteilen er einen individuellen Vorteil generieren kann. Das kann ein Zuschuss zur Altersversorgung sein oder ein frei verfügbarer Warengutschein. Auch immer mehr Unternehmen im Mittelstand erkennen die Vorteile dieser Zusatzvergütung und gewähren deshalb ihren Mitarbeitern neben dem Barlohn weitere Extraleistungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber teilweise strenge Anforderungen an die Gewährung steuerbegünstigter Arbeitgeberleistungen. Aufgrund der zahlreichen Besonderheiten sind vor allem Gehaltsextras fehleranfällig und gehören bei den regelmäßig stattfindenden Außenrevisionen zu den Prüfungsschwerpunkten.

Zuwendungen an Arbeitnehmer individuell gestalten

Wir unterstützen Sie und analysieren gern Ihre Ausgangssituation. Dabei stellen wir Ihnen alle möglichen Bausteine vor und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Konzept. Anhand von Potenzialanalysen definierter Gehalts- und Lohngruppen errechnen wir für Sie vorab die möglichen finanziellen Optimierungseffekte für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter. Ein steuer- und sozialversicherungsrechtliches Gutachten und eine arbeitsrechtliche Einschätzung von einem Rechtsanwalt schließen die Vorbereitungen ab, sodass das Konzept anschließend Ihren Mitarbeitern vorgestellt werden kann. Auch hier stehen wir unterstützend und beratend an Ihrer Seite, sind für Rückfragen und individuelle Berechnungen für Sie und Ihre Mitarbeiter da. Auf Wunsch verfolgen wir für Sie auch die Fristen und Vertragslaufzeiten für die einzelnen Bestandteile. Wir erinnern Sie und Ihre Mitarbeiter darüber hinaus an die Abgabe aktualisierter Nachweise und Belege.

Wenn Sie Interesse an einer Veranstaltung in Bremen oder Hamburg haben, dann schreiben Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Stichwort „Optimierung“ unter Angabe Ihres Wunschdatums sowie Ihrer Kontaktdaten an: tj@clostermann-jasper.de.

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