Immobilien & Steuern –  Ihr Steuerberater in Oldenburg – Clostermann & Jasper

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Oldenburg

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Oldenburg

Steuerberater in Oldenburg | Clostermann & Jasper

Die Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB unterstützt schon seit 1946 ihre Mandanten bei den Themen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung – persönlich und digital.

Vermietung, Verkauf, Verwaltung, Erbschaft & Schenkung

Immobilien sind häufig ein wesentlicher Bestandteil des Vermögens. Daher sollten auch die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Bewirtschaftung, der Veräußerung oder der Übertragung optimal und steuergünstig gestaltet werden.

Wir beraten Sie umfangreich rund um die Besteuerung von Immobilien:

  • Erwerb und Veräußerungen von Immobilien: Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer & Umsatzsteuer
  • Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien (AfA)
  • Beratung bei Bestandsimmobilien: Abschreibung, Mieteinnahmen, Grundsteuer sowie neue AfA-Potenziale
  • Immobilien in Gesellschaften
  • Gestaltung im Rahmen von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Steuervergünstigungen für Immobilien
  • Bewertung von Immobilien bei Erbschaften & Schenkungen
  • Steuergestaltungen im Zusammenhang mit dem Nießbrauch an Immobilien
  • Rendite- und Tilgungsberechnungen

Die Immobilie im Steuerrecht

Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien sind vielseitig.

Welche Steuerthemen können auf Sie zukommen?

Immobilienvermögen unterliegt unterschiedlichsten Besteuerungen. Auf einen Blick sind dies:

Die Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine einmalige Immobiliensteuer, die beim Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks fällig wird.

Bis 2006 lag der Steuersatz bundesweit bei 3,5 Prozent, nun wird dieser aber in jedem Bundesland individuell festgelegt. Es fallen daher unterschiedliche Steuersätze in Deutschland an.

Die Grundsteuer

Eine weitere Immobiliensteuer ist die Grundsteuer. Es handelt sich um eine Jahressteuer, die auf Immobilien erhoben wird. Die Grundsteuer wird von den Kommunen festgelegt und ist daher bundesweit unterschiedlich hoch.

Wird die Immobilie nicht vom Eigentümer selbst genutzt, sondern vermietet, kann die Grundsteuer in der Regel auf den Mieter umgelegt werden.

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Sie suchen einen Steuerberater für Immobilien in Oldenburg?

Rufen Sie uns an: 0441 4057070-10 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Informationen hinsichtlich des Umgangs mit den hier eingegeben Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Spekulationssteuer

Grundsätzlich gilt: Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig. Die sogenannte „Spekulationssteuer“ kann für den Immobilieneigentümer fällig werden, wenn dieser seine private Immobilie verkauft.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Liegt zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Immobilie ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren, ist der Verkauf steuerfrei. Auch wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde, muss der Veräußerungsgewinn regelmäßig nicht versteuert werden.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erben Sie eine Immobilie oder bekommen Sie eine Immobilie geschenkt, dann fällt dies grundsätzlich unter die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Jedem Erbe oder Beschenkten steht dabei ein Freibetrag zu, der von der Erbschaft oder Schenkung abgezogen werden kann. Für dessen Höhe ist der Verwandtschaftsgrad bedeutend. Auch können ggf. Steuerbefreiungen anwendbar sein.

Steuern sparen

Wer eine Immobilie besitzt, verkauft oder erbt, kann durch geschickte Gestaltungen die Steuerlast senken.

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen Ihren Fall.