Bundesverfassungsgericht bestätigt
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern abgewiesen. Laut Urteil besteht weiterhin ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung, der die Abgabe rechtfertigt.
Klage der FDP scheitert
Die FDP-Politiker hatten argumentiert, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 auch die Grundlage für den Zuschlag entfallen sei. Zudem kritisierten sie, dass seit 2021 nur noch Gutverdienende zur Kasse gebeten würden, was ihrer Ansicht nach eine Ungleichbehandlung darstellt. Das Gericht sah das anders: Auch in der reduzierten Form sei der Zuschlag zulässig. Allerdings betonten die Richter, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei, regelmäßig zu prüfen, ob der finanzielle Mehrbedarf noch besteht.
Finanzielle Bedeutung für den Bund
Der Solidaritätszuschlag bringt dem Bund erhebliche Einnahmen. Für 2025 sind rund 12,75 Milliarden Euro im Haushalt eingeplant. Eine anderslautende Entscheidung hätte gravierende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt gehabt – bis zu 65 Milliarden Euro hätten rückwirkend zur Diskussion gestanden.
Politische Reaktionen
Während die amtierende Regierung und Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) das Urteil begrüßten, fordern FDP, CDU und CSU weiterhin eine politische Abschaffung der Abgabe. Besonders die Union sieht darin einen nötigen Schritt, um die Steuerlast zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
Hintergrund zum Solidaritätszuschlag
Der „Soli“ wurde 1995 eingeführt, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu decken. Seit 2021 gilt er nur noch für die oberen zehn Prozent der Steuerzahler. Die Abgabe beträgt 5,5 % auf die Einkommensteuer und wird auch auf Kapitalerträge und Körperschaftsteuer erhoben.
Bei Fragen zum Thema Solidaritätszuschlag oder zu anderen steuerlichen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach.
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Tobias Kiehl
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