Bundesverfassungsgericht bestätigt

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht bestätigt: Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern abgewiesen. Laut Urteil besteht weiterhin ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung, der die Abgabe rechtfertigt.

Klage der FDP scheitert

Die FDP-Politiker hatten argumentiert, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 auch die Grundlage für den Zuschlag entfallen sei. Zudem kritisierten sie, dass seit 2021 nur noch Gutverdienende zur Kasse gebeten würden, was ihrer Ansicht nach eine Ungleichbehandlung darstellt. Das Gericht sah das anders: Auch in der reduzierten Form sei der Zuschlag zulässig. Allerdings betonten die Richter, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei, regelmäßig zu prüfen, ob der finanzielle Mehrbedarf noch besteht.

Finanzielle Bedeutung für den Bund

Der Solidaritätszuschlag bringt dem Bund erhebliche Einnahmen. Für 2025 sind rund 12,75 Milliarden Euro im Haushalt eingeplant. Eine anderslautende Entscheidung hätte gravierende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt gehabt – bis zu 65 Milliarden Euro hätten rückwirkend zur Diskussion gestanden.

Politische Reaktionen

Während die amtierende Regierung und Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) das Urteil begrüßten, fordern FDP, CDU und CSU weiterhin eine politische Abschaffung der Abgabe. Besonders die Union sieht darin einen nötigen Schritt, um die Steuerlast zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Hintergrund zum Solidaritätszuschlag

Der „Soli“ wurde 1995 eingeführt, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu decken. Seit 2021 gilt er nur noch für die oberen zehn Prozent der Steuerzahler. Die Abgabe beträgt 5,5 % auf die Einkommensteuer und wird auch auf Kapitalerträge und Körperschaftsteuer erhoben.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Bei Fragen zum Thema Solidaritätszuschlag oder zu anderen steuerlichen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Jetzt Kontakt aufnehmen

Informationen hinsichtlich des Umgangs mit den hier eingegeben Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.