Pendlerpauschale
So profitieren Sie von der Steuererleichterung
So profitieren Sie von der Steuererleichterung

Die Pendlerpauschale bietet für viele eine steuerliche Entlastung. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Regelungen und geplante Änderungen.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, auch bekannt als Entfernungspauschale, ist ein steuerlicher Vorteil, der als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Sie berechnet sich aus der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte und hilft Ihnen, Fahrtkosten steuerlich abzusetzen.
Aktuell gilt eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer wird sogar eine Pauschale von 38 Cent angesetzt.
Geplante Änderungen ab 2026
Laut dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 sollen ab 2026 die Pendlerpauschalen für alle Kilometer des Arbeitswegs bei 38 Cent liegen – unabhängig von der Kilometeranzahl. Dies bedeutet eine deutlich höhere steuerliche Entlastung für Pendler.
Für wen gilt die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig und gilt für alle Verkehrsmittel – also auch für Fußgänger, Radfahrer, Bus- und Bahnfahrer sowie Motorradfahrer und Autofahrer. Ausgenommen sind Flüge.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Seit dem Steuerjahr 2021 können Geringverdiener von einer zusätzlichen Mobilitätsprämie profitieren, die ebenfalls die Pendlerkosten entlastet.
Steuerliche Entlastung durch höhere Pauschale
Die Pendlerpauschale kann eine wichtige Rolle dabei spielen, die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro zu überschreiten, die jedem Arbeitnehmer zusteht. Nur wer mit seinen tatsächlichen Werbungskosten über diesem Betrag liegt, profitiert von einer zusätzlichen Steuerersparnis.
Mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026 werden Pendler noch stärker steuerlich entlastet. Wenn Sie regelmäßig zur Arbeit pendeln, lohnt es sich, die Pauschale in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen zur Pendlerpauschale oder anderen steuerlichen Themen sprechen Sie uns an – Wir beraten sie gerne.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)