Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023
Verlängerte Frist für Kapitalgesellschaften
Verlängerte Frist für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften, wie etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG), sowie bestimmte andere Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen offenzulegen. Diese Verpflichtung basiert auf verbindlichen Vorgaben des Europarechts und dient der Erhöhung der Transparenz sowie der Offenlegung der finanziellen und buchhalterischen Lage von Unternehmen. Gleichzeitig stellt sie einen Ausgleich für die Haftungsbeschränkung von Kapitalgesellschaften dar und fördert sowohl den Gläubigerschutz als auch den Schutz des allgemeinen Geschäftsverkehrs.
Das Fristende zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 von Kapitalgesellschaften war ursprünglich der 31.12.2024. Um kleine und mittlere Kanzleien zu entlasten, gab das Bundesamt für Justiz (BfJ) in gemeinsamer Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) bekannt, dass eine spätere Offenlegung der Jahresabschlüsse von 2023 aus Kapitalgesellschaften erst ab dem 1. April 2025 zur Veranlassung eines Ordnungsgeldverfahrens führen wird.
Weitere Informationen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften finden Sie hier: BfJ – Offenlegungspflichten
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Tobias Kiehl
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MBA
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Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)