Bewertung des Grundbesitzes
Neuregelungen zur Grundsteuer
Neuregelungen zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist mit jährlich 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Dennoch ist sie momentan auch eine der umstrittensten Steuern und steht in der Kritik.
2022 mussten alle Grundstücksbesitzer eine Steuererklärung zur Neubewertung ihres Grundbesitzes abgeben. Dabei schockierten die neuen Werte ihrer Grundstücke. Nach vielen erfolglosen Einsprüchen haben nun einige vor den Finanzgerichten geklagt. Dazu hat sich der Bundesfinanzhof erstmals mit der Neuregelung der Grundsteuer befasst, allerdings vorerst nur in zwei Beschlüssen zur Aussetzung der Vollziehung (II B 78/23 und II B 79/23 vom 27. Mai 2024).
Die neuen Grundstückswerte beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2022. Die Bundesländer können jedoch eigene Bewertungsmodelle festlegen. 11 Bundesländer verwenden das Bundesmodell, während Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg eigene Modelle eingeführt haben.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte das Bundesmodell aufgrund etwaiger Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse und der Datengrundlage für Bodenrichtwerte. Diese Bedenken teilte auch der BFH und setzte die Vollziehung aus. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber zwar Spielraum bei der Bewertung eingeräumt, verlangt aber eine realitätsnahe und gerechte Abbildung der Werte.
Der Bundesfinanzhof betont, dass Steuerpflichtige bei verfassungskonformer Auslegung die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn das Übermaßverbot verletzt wird. Derzeit gibt es jedoch keine gesetzliche Möglichkeit dazu.
In Baden-Württemberg ist beim Bodenmodell nur der Grundstückswert relevant, unabhängig von der Bebauung. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erklärte die Grundsteuer B für verfassungsgemäß (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23), ließ jedoch die Revision beim BFH zu. In Bayern wurde das Flächenmodell vom Finanzgericht Nürnberg als rechtmäßig beurteilt.
Was können Sie als Grundstücksbesitzer jetzt tun?
Die Vielzahl der Entscheidungen zeigt das Streitpotenzial der neuen Grundsteuer. Eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird in einigen Jahren erwartet. Grundstücksbesitzer sollten in Absprache mit ihrem Steuerberater überlegen, ob ein eigenes Klageverfahren sinnvoll ist.
Haben Sie Fragen zur Grundsteuer? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)