Neuer CSRD-Entwurf liegt vor
So bereiten Sie Ihr Unternehmen richtig vor
So bereiten Sie Ihr Unternehmen richtig vor

Am 12. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Damit nimmt die regulatorische Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland konkrete Formen an.
Kernpunkte des Entwurfs
- Verankerung im HGB: Der Entwurf sieht vor, die Vorgaben der CSRD vollständig in das Handelsgesetzbuch zu überführen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit Teil des Lageberichts und unterliegt denselben Grundsätzen wie die Finanzberichterstattung.
- Prüfungspflicht: Die Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig einer verpflichtenden inhaltlichen Prüfung unterzogen werden.
- Anwendung der ESRS: Unternehmen müssen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemäß delegierter EU-Verordnung anwenden. Diese enthalten detaillierte Anforderungen zur Wesentlichkeitsanalyse sowie zu Angaben in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance.
- Konsolidierungspflichten: Der Entwurf konkretisiert, in welchen Fällen Nachhaltigkeitsinformationen auch von nicht finanziell konsolidierten Unternehmen in die Berichterstattung einzubeziehen sind, etwa bei faktischer Kontrolle oder Nachhaltigkeitsrelevanz.
- Bußgeldvorschriften: Fehlende oder unvollständige Nachhaltigkeitsangaben können künftig sanktionsbewehrt sein, ähnlich wie bei Fehlern in der Finanzberichterstattung.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Der Referentenentwurf zeigt deutlich: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zur gleichrangigen Säule neben der Finanzberichterstattung. Unternehmen, die zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet sind, sollten sich daher frühzeitig auf die integrierte Berichtsstruktur vorbereiten, sowohl inhaltlich als auch prozessual. Wobei weiterhin die finale Fassung der CSRD noch abgewartet werden muss, um etwas über die Kennzahlen, wann ein Unternehmen berichtspflichtig ist, sagen zu können.
Empfehlung: Jetzt Strukturen aufbauen
- Führen Sie eine Gap-Analyse zu den ESRS-Anforderungen durch
- Etablieren Sie interne Prozesse zur Datenerhebung, Validierung und Berichtsfreigabe
- Klären Sie Zuständigkeiten, insbesondere im Hinblick auf Kontroll- und Prüfpflichten
Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie doch direkt unseren Head of Sustainability Dr. Steve Waitschat:

