Monatsinformation November 2025
Steuerliche Neuerungen und Praxistipps
Steuerliche Neuerungen und Praxistipps

Im November 2025 gibt es zahlreiche steuerliche Änderungen und aktuelle Urteile, die für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen relevant sind. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Themen kompakt zusammengefasst – von Kryptowerten über Verträge mit Angehörigen bis hin zu aktuellen Fristen und gesetzlichen Anpassungen.
Kryptowährungen: Neue steuerliche Behandlung ab 2025
Das neue BMF-Schreiben zu Kryptowerten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu geregelt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient nun als Oberbegriff für verschiedene Token-Arten. Für Privatanleger bleiben Kryptowerte in der Regel immaterielle Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei. Die Freigrenze liegt ab 2024 bei 1.000 Euro.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Transaktionen und Wallet-Bestände sorgfältig, da die Nachweispflichten verschärft wurden.
Steuerhinterziehung: Finanzämter werten Krypto-Daten aus
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) analysiert aktuell umfangreiche Datenpakete zu Krypto-Geschäften. Gewinne aus Veräußerungen sowie Einkünfte aus Mining, Staking oder Lending müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerliche Urteile und Gesetzesänderungen
Verlustmodelle mit Indexanleihen gestoppt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bestimmte Steuermodelle mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen nicht mehr zulässig sind. Damit werden gezielte Steuervermeidungsmodelle eingeschränkt.
Verträge mit Angehörigen: Worauf das Finanzamt achtet
Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, fremdüblich gestaltet und tatsächlich durchgeführt werden. Besonders bei verbilligter Vermietung gelten klare Grenzen: Ab 66 % der ortsüblichen Miete ist der volle Werbungskostenabzug möglich, darunter gelten strengere Regeln.
Praxisbeispiel: Vermietet ein Vater an seine Tochter für 70 % der Marktmiete, sind alle Werbungskosten abziehbar. Bei 60 % ist eine Überschussprognose nötig, bei 40 % nur anteiliger Abzug.
Verfahrensrecht und Betriebsprüfung
Anonyme Anzeigen: Kein Anspruch auf Offenlegung
Laut Bundesfinanzhof besteht kein Anspruch darauf, den Inhalt anonymer Anzeigen beim Finanzamt einzusehen, sofern das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe
E-Mails mit Steuerbezug müssen bei Außenprüfungen als Handels- und Geschäftsbriefe vorgelegt werden. Ein Gesamtjournal aller E-Mails ist jedoch nicht erforderlich.
Schätzung bei Kassenführung: Neue Anforderungen
Bei fehlerhafter Kassenführung kann das Finanzamt schätzen. Der Bundesfinanzhof betont, dass der innere Betriebsvergleich oft zuverlässiger ist als der Vergleich mit Branchendurchschnittswerten.
Sonstige Änderungen und Fristen
Kassensicherungsverordnung: Weitere Anpassungen geplant
Das Bundesfinanzministerium plant eine zweite Änderungsverordnung zur Kassensicherungsverordnung, um Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Einheitlicher Zahlungsempfänger in Thüringen und Bayern
Ab Oktober 2025 gilt bei Überweisungen an Finanzämter in Thüringen und Bayern ein einheitlicher Empfängername („Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“). Zudem werden Echtzeitüberweisungen zur Pflicht und die Zahlungsempfängerprüfung (Verification of Payee) eingeführt.
Fristversäumnis durch längere Postlaufzeiten
Das OLG Frankfurt entschied, dass bei verspäteter Zustellung durch längere Postlaufzeiten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird. Wer auf eine Zustellung am nächsten Werktag vertraut, trägt das Risiko.
Steuertermine November/Dezember 2025
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: 10.11.2025 / 10.12.2025
- Umsatzsteuer: 10.11.2025 / 10.12.2025
- Gewerbesteuer, Grundsteuer: 17.11.2025
- Sozialversicherung: 26.11.2025 / 23.12.2025
Hinweis: Bei Überweisung gelten Schonfristen, bei Scheckzahlung ist das Eingangsdatum entscheidend.
Fazit
Die steuerlichen Änderungen im November 2025 betreffen viele Bereiche – von Kryptowährungen über Familienverträge bis hin zu neuen Fristen und Verfahrensregeln. Bei Fragen zu den einzelnen Themen sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
