Monatsinformation Mai 2026

Wichtige Steuerurteile und Änderungen

Wichtige Steuerurteile und Änderungen

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Die steuerliche Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entwickeln sich kontinuierlich weiter. Die Monatsinformation Mai 2026 bietet einen kompakten Überblick über aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen.

Einkommensteuer – Mitunternehmerrisiko und Splittingtarif im Fokus

Wann wird ein stiller Gesellschafter zum Mitunternehmer?

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine umfangreiche Mitarbeit im Unternehmen allein nicht ausreicht, um steuerlich als Mitunternehmer zu gelten. Entscheidend ist vielmehr das Tragen eines echten Vermögensrisikos. Wer ausschließlich Dienstleistungen erbringt und kein Verlustrisiko übernimmt, wird regelmäßig nicht als Mitunternehmer eingestuft. Dieses Urteil ist insbesondere für Gestaltungen mit atypisch stillen Gesellschaften von hoher Relevanz.

Diskussion um den Splittingtarif bei Ehepaaren

Der Splittingtarif bei der Einkommensteuer steht erneut zur Diskussion. Er führt vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner zu einer steuerlichen Entlastung, indem Progressionseffekte gemildert und Grundfreibeträge optimal genutzt werden. Eine Abschaffung ohne gleichzeitige Tarifsenkung würde insbesondere Familien mit mittleren und gehobenen Einkommen spürbar belasten.

Umsatzsteuer – Geschäftsveräußerung, Vorsteuerabzug und EU-Erwerbe

Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nur dann vorliegt, wenn der Erwerber den Betrieb selbst fortführt. Wird das übernommene Vermögen lediglich verpachtet, entfällt die Steuerbefreiung. Dies kann zu einer sofortigen Umsatzsteuerpflicht auf den gesamten Kaufpreis führen. Besonders riskant sind rückwirkende Pachtverträge, da die tatsächliche Nutzung entscheidend ist.

Neue Regeln beim Vorsteuerabzug

Ein aktuelles BMF-Schreiben bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen, etwa Vereine. In diesen Fällen ist der Vorsteuerabzug nun grundsätzlich ausgeschlossen oder nur noch bei Nutzungsänderungen zu berichtigen. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit, die Vorsteuer zunächst vollständig geltend zu machen und später zu versteuern.

Innergemeinschaftlicher Erwerb richtig erkennen

Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb führen in der Praxis häufig zu Doppelbesteuerungen. Wird die eigene USt-IdNr. beim Kauf aus dem EU-Ausland nicht korrekt angegeben, kann Umsatzsteuer sowohl im Ursprungsland als auch in Deutschland anfallen. Eine sorgfältige Prüfung der Rechnungen und die rechtzeitige Verwendung der USt-IdNr. sind daher unerlässlich.

Erbschaft- und Grunderwerbsteuer – Nießbrauch und Anzeigepflichten

Steuerliche Folgen beim Wegfall des Nießbrauchs

Bei Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt kann der Wegfall oder Verzicht auf den Nießbrauch erhebliche schenkungsteuerliche Konsequenzen haben. Insbesondere bei einem frühen Wegfall erhöht sich der steuerliche Wert der Schenkung deutlich, was zum Überschreiten von Freibeträgen führen kann. Auch Ablösezahlungen sind steuerlich sorgfältig einzuordnen.

Grunderwerbsteuer – Eigene Anzeigepflichten beachten

Steuerpflichtige dürfen sich nicht allein auf die Anzeige durch den Notar verlassen. Der Bundesfinanzhof betont, dass Erwerber und Veräußerer eine eigene Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt haben. Versäumnisse können dazu führen, dass eine entstandene Grunderwerbsteuer später nicht mehr aufgehoben wird.

Fazit

Die Monatsinformation Mai 2026 zeigt, wie wichtig eine laufende steuerliche Überprüfung bestehender Gestaltungen ist. Aktuelle Urteile und neue Verwaltungsanweisungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, wenn sie nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.
Haben Sie Fragen zu einzelnen Themen oder möchten Sie wissen, wie sich die aktuellen Änderungen konkret auf Ihre Situation auswirken? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich, vorausschauend und praxisnah.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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