Monatsinformation März 2026
Aktuelle Steuerinformationen für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen
Aktuelle Steuerinformationen für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen

Verkürzte Nutzungsdauer bei Immobilien: Neue Klarheit durch aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass bei Immobilien eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer anerkannt werden kann, auch durch moderne, modellbasierte Gutachten nach ImmoWertV. Dies kann zu deutlich höheren AfA-Sätzen und spürbaren Liquiditätsvorteilen führen.
Allerdings prüfen Finanzämter derzeit verstärkt methodische Grundlagen eingereichter Gutachten.
Allerdings prüfen Finanzämter derzeit verstärkt methodische Grundlagen eingereichter Gutachten.
Wesentliche Punkte:
- Verkürzte Nutzungsdauer möglich, wenn realistisch begründbar
- Keine Bindung an ein bestimmtes Gutachtenformat
- Modernisierungen verlängern, Reparaturen verkürzen tendenziell die Restnutzungsdauer
- Finanzverwaltung kontrolliert Nachweise zunehmend streng
Genussrechte von Arbeitnehmern: Besteuerung als Kapitaleinkünfte möglich
Kauft ein Arbeitnehmer Genussrechte beim Arbeitgeber und trägt ein echtes Verlustrisiko, können Erträge als Kapitaleinkünfte gelten und unter die Abgeltungsteuer fallen. Der BFH bestätigt dies für Fälle, in denen:
- eigenes Kapital eingesetzt wird
- die Verzinsung nicht von der Arbeitsleistung abhängt
- ein eigenständiger Vertrag vorliegt
Das Urteil stärkt steuerlich attraktive Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
Kapitalverlustverrechnung: was Anleger jetzt beachten sollten
Die Verlustverrechnung bleibt komplex, besonders durch verschiedene getrennte Verrechnungstöpfe. Wichtig in 2026:
- Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
- Beschränkungen bei Termingeschäften und wertlosen Anlagen wieder aufgehoben
- Zeitpunkt des „endgültigen Ausfalls“ entscheidend
- Banken haben historische Verlusttöpfe teils unzutreffend fortgeführt
Ein prüfender Blick auf bestehende Verlustverrechnungstöpfe lohnt sich.
Einkünfte aus Krypto-Lending – kein Abgeltungsteuersatz
Das FG Köln entschied, dass Einkünfte aus dem Verleihen von Kryptowerten (z. B. Bitcoin-Lending) nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Die Begründung:
- Kryptowerte sind kein gesetzliches Zahlungsmittel
- Es wird keine Kapitalforderung im Sinne des EStG überlassen
Die Revision beim Bundesfinanzhof läuft. Bis zur Entscheidung besteht Rechtsunsicherheit.
Schenkungen & Meldepflicht – wann muss das Finanzamt informiert werden?
Auch wenn innerhalb der Familie Schenkungen bis 12.000 Euro steuerfrei sind, besteht eine Meldepflicht – mit wichtigen Ausnahmen. Meldepflicht besteht immer bei:
- Geld
- Edelmetallen
- Münzen
- Edelsteinen
Auch hochwertige Sachgeschenke (z. B. Auto, Schmuck, Münzsammlung) müssen gemeldet werden. Ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, dass ein Ostergeschenk im Wert von 20.000 Euro nicht mehr als „üblich“ gilt.
Pflicht zur E‑Rechnung: aktuelle Übergangsregelungen
Seit 01.01.2025 gilt die E‑Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Wichtige Fristen:
- Bis 31.12.2026: Papierrechnungen weiterhin zulässig
- Ab 01.01.2027: Pflicht zur E‑Rechnung für Unternehmen > 800.000 € Umsatz
- Ab 01.01.2028: E‑Rechnung für alle Unternehmer verpflichtend
Unternehmen sollten ihre internen Prozesse (GoBD, Archivierung, Workflows) frühzeitig anpassen.
Grunderwerbsteuer – Wohnungsrecht erhöht Gegenleistung
Der BFH entschied: Wird beim Grundstückskauf ein lebenslanges Wohnungsrecht übernommen, erhöht dessen kapitalisierter Wert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, auch wenn das Recht noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Zustellung von Haftungsbescheiden: Steuerberater muss einbezogen werden
Liegt eine umfassende Empfangsvollmacht vor, muss das Finanzamt Bescheide an den Steuerberater zustellen, andernfalls beginnt die Einspruchsfrist nicht zu laufen. Dies entschied das FG Münster.
Fazit
Die steuerrechtlichen Entwicklungen im März 2026 zeigen erneut, wie dynamisch Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sind – von Immobilien über Kapitalanlagen und Kryptowährungen bis hin zu organisatorischen Pflichten wie der E‑Rechnung. Eine frühzeitige und fundierte steuerliche Begleitung schafft Sicherheit und verhindert finanzielle Nachteile.
Sie haben Fragen zu einzelnen Themen oder wünschen eine individuelle steuerliche Einschätzung? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich, verlässlich und verständlich.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
Partner
Partner
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
