Monatsinformation Juni 2026

Wichtige Steuerurteile und Änderungen

Wichtige Steuerurteile und Änderungen

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Die Monatsinformation Juni 2026 bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie wichtige Hinweise für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer und Vereine. Im Fokus stehen unter anderem Dienstreisen mit dem Privatwagen, umsatzsteuerliche Vertrauensschutzregelungen, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sowie offene Fragen rund um die neue Grundsteuer.

Einkommensteuer – Dienstreisen, Betriebsstätten und mobiles Arbeiten

Ein zentrales Urteil betrifft den Werbungskostenabzug bei Dienstreisen. Nutzt ein Arbeitnehmer trotz vorhandenem Firmenwagen seinen privaten Pkw, sind die tatsächlichen Kosten in der Regel nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass dies insbesondere dann gilt, wenn dem Arbeitnehmer bei Nutzung des Firmenwagens keine eigenen Fahrtkosten entstanden wären.
Auch für Selbstständige gibt es wichtige Klarstellungen. Fahrten zwischen Wohnung und einer dauerhaft genutzten Betriebsstätte unterliegen weiterhin einer Abzugsbeschränkung. Maßgeblich ist, ob es sich um eine ortsfeste und nachhaltig genutzte Einrichtung handelt.
Zudem gewinnt mobiles Arbeiten aus dem Ausland weiter an Bedeutung. Hier sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerliche Risiken wie Lohnsteuerpflichten oder sozialversicherungsrechtliche Folgen frühzeitig prüfen und vertraglich regeln.

Umsatzsteuer – Vertrauensschutz und Verzinsung weiterhin zulässig

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen stärkt der Bundesfinanzhof den Vertrauensschutz für Unternehmer. Auch ohne Gelangensbestätigung kann eine Lieferung umsatzsteuerfrei bleiben, wenn der Unternehmer gutgläubig gehandelt hat und falsche Angaben des Abnehmers nicht erkennen konnte.
Darüber hinaus bestätigt die Rechtsprechung, dass Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer rechtmäßig sind und weder gegen Unionsrecht noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.

Gewerbesteuer – Hotelzimmermieten können hinzugerechnet werden

Für Veranstalter von Events, Konferenzen und Reisen ist ein weiteres Urteil besonders relevant. Mieten Unternehmen regelmäßig Hotelzimmer oder vergleichbare Immobilien an, können diese Kosten als fiktives Anlagevermögen gelten und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Entscheidend ist das zugrunde liegende Geschäftskonzept.

Vereine und Verfahrensrecht – Steuererklärungen im Blick behalten

Viele gemeinnützige Vereine erhalten derzeit Schreiben der Finanzverwaltung zur turnusmäßigen Überprüfung der Steuerbegünstigung. In diesen Fällen sind Körperschaftsteuererklärung und Anlagen fristgerecht einzureichen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vereinfachte Prüfung möglich.

Grundsteuer und Betrugswarnungen – Jetzt aufmerksam bleiben

Im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell sind weiterhin Verfassungsbeschwerden anhängig. Einsprüche können ruhend gestellt werden, Zahlungen bleiben jedoch grundsätzlich fällig. Zusätzlich lohnt sich eine Überprüfung der Bescheide auf mögliche inhaltliche Fehler.
Außerdem warnen Behörden erneut vor gefälschten Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Offenlegung von Jahresabschlüssen. Unternehmen sollten Rechnungen genau prüfen und im Zweifel fachlichen Rat einholen.

Fazit

Die Monatsinformation Juni 2026 zeigt erneut, wie dynamisch sich das Steuerrecht entwickelt. Aktuelle Urteile und Verwaltungsauffassungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen und Vereine. Eine frühzeitige Prüfung und individuelle Beratung helfen, Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Haben Sie Fragen zu den Themen dieser Monatsinformation oder wünschen Sie eine persönliche Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation? Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie kompetent und individuell.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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