Monatsinformation Januar 2026
Steueränderungsgesetz 2025: Neue Regelungen ab 01.01.2026
Steueränderungsgesetz 2025: Neue Regelungen ab 01.01.2026

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere das Steuerrecht betreffen. Viele dieser Anpassungen sind im Steueränderungsgesetz 2025 enthalten, das am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen wurde.
Steueränderungsgesetz 2025: Neue Regelungen ab 01.01.2026
Das Gesetz bringt umfassende Änderungen:
- Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 %.
- Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Mobilitätsprämie bleibt bestehen.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen auf 3.300 € bzw. 960 €.
- Prämien für Olympische Medaillen steuerfrei.
- Höhere Spendenhöchstbeträge für Parteien.
- Steuerbegünstigung für Sportvereine bis 50.000 € Einnahmen.
Einkommensteuer: Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag
Ab 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € (Ehegatten: 24.696 €). Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 69.879 €. Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 20.350 € (Einzelveranlagte).
BFH-Urteile: Pensionszusage, Pflegezusatzversicherung und Verlustnutzung
- Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage aus betrieblichen Gründen.
- Beiträge zu privater Pflegezusatzversicherung bleiben nicht als Sonderausgaben abziehbar.
- Verlustrücktrag trotz Anteilsübernahme möglich (§ 8c KStG greift nicht).
Umsatzsteuerfreiheit für Bildungsleistungen
Vorträge, Kurse und Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Das BMF-Informationsblatt nennt die Kriterien für Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung.
Grundsteuerbewertung nach Bundesmodell bleibt verfassungskonform
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Ertragswertverfahrens für die Grundsteuerberechnung ab 2025.
Weitere Änderungen: Sachbezugswerte, Düsseldorfer Tabelle, Aktivrente
- Sachbezugswerte 2026: Verpflegung 345 € monatlich, Unterkunft 285 €.
- Düsseldorfer Tabelle: Bedarfssätze für Kinder angehoben.
- Aktivrente: Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € monatlich für Arbeitnehmer im Rentenalter.
Fazit
Das Jahr 2026 bringt zahlreiche steuerliche Neuerungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Vom Steueränderungsgesetz 2025 über die Anpassung des Grundfreibetrags bis hin zu neuen Sachbezugswerten und BFH-Urteilen – es lohnt sich, die Änderungen frühzeitig zu kennen und die eigene Steuerstrategie anzupassen. Wer gut informiert ist, kann steuerliche Vorteile optimal nutzen und Risiken vermeiden.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder möchten Sie prüfen, wie sich die Änderungen auf Ihre persönliche oder betriebliche Situation auswirken? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und kompetent.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
Partner
Partner
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
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