Monatsinformation August 2026

Wichtige Steuerurteile und Änderungen

Wichtige Steuerurteile und Änderungen

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Im August 2026 stehen insbesondere die Themen E-Rechnungspflicht, Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerliche Besonderheiten bei digitalen Geschäftsmodellen und Vermietungen im Fokus. Darüber hinaus gibt es wichtige neue Gerichtsurteile und geplante gesetzliche Änderungen, die Unternehmen und Privatpersonen im Blick behalten sollten.

E-Rechnungspflicht: Unternehmen sollten die Umstellung jetzt vorbereiten

Die Einführung der E-Rechnung schreitet weiter voran. Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt die Ausstellung elektronischer Rechnungen grundsätzlich freiwillig. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist sogar bis Ende 2027. Eine einfache PDF-Rechnung gilt dabei nicht als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Stattdessen müssen strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD verwendet werden.
Unternehmen sollten schon jetzt prüfen, ob ihre Buchhaltungs- oder ERP-Systeme E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und idealerweise automatisiert validieren können. Fehlerhafte Rechnungen können den Vorsteuerabzug gefährden und sollten zeitnah korrigiert werden.

Immobilienbewertung bei Erbschaften und Schenkungen

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise bei der Bewertung von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich sind. Die Finanzgerichte können diese Werte grundsätzlich nur auf offensichtliche Fehler überprüfen.
Für Erben und Schenker bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, zugleich aber auch eine höhere Bedeutung der offiziellen Vergleichswerte bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien.

Airbnb und Co.: Umsatzsteuerliche Risiken bei Vermietungen

Wer Ferienwohnungen oder private Unterkünfte über Plattformen wie Airbnb vermietet, kann steuerlich als Unternehmer gelten. Die kurzfristige Vermietung von Wohnraum ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig und unterscheidet sich damit von der klassischen langfristigen Wohnraumvermietung.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Behandlung der von Airbnb erhobenen Gebühren. Aufgrund des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens kann die Umsatzsteuerschuld auf den in Deutschland ansässigen Vermieter übergehen. Dies betrifft auch Kleinunternehmer, die häufig von diesen Verpflichtungen überrascht werden.

Ungeklärte Bareinzahlungen können teuer werden

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass ungeklärte Einzahlungen auf betriebliche Konten als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandelt werden können, wenn die Herkunft der Mittel nicht nachvollziehbar nachgewiesen wird.
Unternehmer sollten daher private Einlagen sorgfältig dokumentieren und möglichst per Überweisung statt durch Bareinzahlungen vornehmen. So lassen sich spätere Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden.

Steuerfreie Gestaltungen bei Zahlungen innerhalb der Familie

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Behandlung von Zahlungen zwischen Angehörigen beschäftigt. Im konkreten Fall ging es um den Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Familie mit zinslosen Ratenzahlungen. Die Richter stellten klar, dass bei einer eindeutigen vertraglichen Gestaltung keine fiktiven Zinserträge angenommen werden müssen.
Für Familien, die Vermögen übertragen oder Immobilien innerhalb des Familienverbunds veräußern möchten, bleibt eine saubere Vertragsgestaltung entscheidend.

Zweifel an Aussetzungszinsen für die Jahre 2014 bis 2018

Das Finanzgericht Münster hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am gesetzlichen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für Aussetzungszinsen geäußert und die Vollziehung entsprechender Bescheide ausgesetzt. Betroffene Steuerpflichtige könnten damit von weitergehenden Rechtsschutzmöglichkeiten profitieren.

Regierungsprogramm „Aufschwung und Beschäftigung“

Die Regierungskoalition hat mit dem Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 geplanten Maßnahmen vorgestellt. Vorgesehen sind unter anderem Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen bei Minijobs, Anpassungen im Arbeitsrecht sowie Investitionen in Digitalisierung und Zukunftstechnologien. Viele Vorhaben könnten bereits ab 2027 Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen haben.

Fazit

Die steuerlichen Entwicklungen im August 2026 zeigen erneut, wie wichtig eine frühzeitige Auseinandersetzung mit neuen gesetzlichen Anforderungen und aktueller Rechtsprechung ist. Insbesondere die E-Rechnungspflicht, die umsatzsteuerliche Behandlung von Vermietungen sowie aktuelle Urteile zu Immobilienbewertungen und Zinsfragen sollten Unternehmen und Privatpersonen aufmerksam verfolgen. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, Risiken zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Sie haben Fragen zu den genannten Themen oder möchten prüfen lassen, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation haben? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie kompetent und praxisnah bei allen steuerlichen Fragestellungen.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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