Elektronische Kassensysteme

Meldepflicht ab dem 01.01.2025

Meldepflicht ab dem 01.01.2025

Meldepflicht elektronischer Kassensysteme

Bereits seit 2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung, elektronische Kassensysteme dem Finanzamt zu melden. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war die Meldung bisher allerdings ausgesetzt. Das ändert sich nun:

Ab dem 01.01.2025 wird die Meldung verpflichtend – über das Portal „Mein ELSTER oder alternativ über die ERiC-Schnittstelle, welche voraussichtlich von vielen großen Kassenherstellern unterstützt wird. Letztere ermöglicht eine direkte Übermittlung aus dem Kassensystem heraus.

Was ist zu melden?

  • Inbetriebnahme
  • Änderungen
  • Stilllegung eines elektronischen Kassensysteme

Die Meldung muss u.a. folgende Angaben enthalten:

  • Die verwendete Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Das elektronische Aufzeichnungssystem
  • Die Anzahl und Zuordnung der Kassen pro Betriebsstätte

Wichtige Fristen:

  • Alle Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31.07.2025 gemeldet werden.
  • Für nach dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen gilt: Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme erfolgen.

Wichtig: Versäumte oder fehlerhafte Meldungen können Bußgelder zur Folge haben. Zudem drohen Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Abgabe der Meldung. Kommen Sie bei Fragen jederzeit auf uns zu – wir beraten Sie persönlich und kompetent.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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