Kundenanlagen‑Privileg vor dem Aus: Auswirkungen auf Industrie, Gewerbe & Wohnungswirtschaft

Interne Netze werden zu regulierten Verteilernetzen

Interne Netze werden zu regulierten Verteilernetzen

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Neue Entscheidungen von EuGH und BGH markieren eine klare Neuausrichtung im Energierecht: Sobald Strom über ein eigenes Netz gegen Entgelt an mehrere Endkunden weitergeleitet wird, gilt die Anlage künftig als reguliertes Verteilernetz.
Davon besonders betroffen sind:
  • Industrieunternehmen mit Werksnetzen
  • Mieterstrommodelle
  • Quartiers- und Gewerbestandorte
Diese Strukturen werden künftig als Netzbetreiber eingestuft – inklusive umfassender regulatorischer Pflichten, Aufsicht und Dokumentationsanforderungen.

EnWG‑Novelle 2025: Gesetzliche Klarheit und Übergangsregelungen

Mit der EnWG‑Novelle vom 13. November 2025 (BT‑Drs. 21/2793) reagierte der Gesetzgeber auf die entstandene Unsicherheit. Wichtige Eckpunkte:
  • § 118 Abs. 7 EnWG: Befristeter Bestandsschutz bis 31. Dezember 2028
  • Gilt für Anlagen, die nach alter Rechtslage als Kundenanlagen eingestuft waren und bereits technisch angeschlossen sind
  • Erst ab 1. Januar 2029 greifen die vollen Pflichten eines Netzbetreibers
  • Neue Anlagen profitieren nicht mehr von einer Privilegierung
Damit eröffnet die Novelle einen wichtigen Übergangszeitraum für betroffene Unternehmen.

Neue Anforderungen an Rechnungslegung & Entflechtung

Das IDW weist darauf hin, dass viele Unternehmen prüfen müssen, ob ihre internen Netze nun als Verteilernetze gelten. Dies hätte erhebliche Auswirkungen:
  • Pflicht zur rechnungsmäßigen Entflechtung
  • Trennung von Netzbetrieb und übrigen Geschäftsbereichen
  • Einführung einer Segmentberichterstattung
  • Separate Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für das Netzsegment
Nach Einschätzung des BDEW soll die Übergangsregelung des § 118 Abs. 7 EnWG auch auf Entflechtungspflichten wirken, um Unternehmen bis 2028 administrativ zu entlasten. Dennoch wird vielerorts eine frühzeitige Prüfung dringend empfohlen.

Übergangszeit bis 2028 strategisch nutzen

Die Übergangsfrist bietet Unternehmen die Chance, Strukturen rechtzeitig anzupassen. In dieser Zeit sollten Sie:
  • Buchhaltungs- und IT-Systeme für die segmentierte Rechnungslegung vorbereiten
  • interne Umstrukturierungen oder Ausgliederungen prüfen
  • mögliche Kooperationen mit etablierten Netzbetreibern analysieren
  • regulatorische Risiken und künftige Kosten sorgfältig bewerten
Während kleinere, rein gebäudeinterne Anlagen weiterhin als Kundenanlagen gelten können, überschreiten größere oder gebäudeübergreifende Versorgungsstrukturen zunehmend die Schwelle zum regulierten Netz.

Handlungsempfehlung: Jetzt strategische Entscheidungen treffen

Die Rechtslage verändert sich grundlegend. Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um Klarheit über ihre Netzinfrastruktur zu gewinnen und frühzeitig Weichen zu stellen. Mit dem Ende des Kundenanlagen‑Privilegs rückt eine professionelle, rechtssichere Strukturierung des Netzbetriebs stärker in den Fokus.

Fazit

Das Wegfallen des Kundenanlagen‑Privilegs stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber zugleich die Chance, Prozesse und Strukturen zukunftssicher auszurichten. Eine frühzeitige Analyse und strategische Planung sind entscheidend, um ab 2029 regulatorisch sauber und wirtschaftlich effizient aufgestellt zu sein.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation oder zum regulatorischen Handlungsbedarf haben, unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns jederzeit an! Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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