„KI‑Steuerberater“ vor Gericht: Was das Verfahren für die Branche bedeutet

„KI‑Steuerberater“ vor Gericht: Was das Verfahren für die Branche bedeutet

KI-Steuerberater vor Gericht

KI in der Steuerpraxis – etabliert, aber rechtlich nicht grenzenlos

Automatisierte Belegverarbeitung, Datenanalysen und Plausibilitätsprüfungen gehören in vielen Kanzleien längst zum Alltag. KI‑basierte Anwendungen steigern Effizienz, entlasten Fachkräfte und unterstützen bei Routinetätigkeiten. Gleichzeitig wirft der zunehmende Einsatz von KI neue rechtliche Fragen auf, insbesondere dort, wo Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt sind. Genau an dieser Schnittstelle setzt ein aktuelles Verfahren an, das derzeit große Aufmerksamkeit in der Branche erfährt.

Der Fall vor dem Landgericht Berlin II

Die Steuerberaterkammer Berlin hat beim Landgericht Berlin II eine Unterlassungsklage gegen das Tax‑Tech‑Startup Accountable eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob ein KI‑basiertes Steuer‑Tool unter der Bezeichnung „KI‑Steuerberater“ auftreten darf und ob die angebotenen Leistungen noch als reine Softwareunterstützung oder bereits als unzulässige Steuerberatung zu werten sind. Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen Berufs‑ und Wettbewerbsrecht vor, verbunden mit der Gefahr einer Irreführung von Verbrauchern. Accountable weist diese Vorwürfe zurück. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Die Position von Accountable: KI als digitale Unterstützung

Accountable betont, dass es sich bei dem Angebot ausdrücklich um ein digitales Produkt handelt und nicht um klassische Steuerberatung. Nutzer würden transparent darüber informiert, dass keine zertifizierte steuerliche Beratung erfolgt. Die KI beschränke sich auf allgemeine Informationen und standardisierte Hinweise, ohne individuelle Entscheidungen zu treffen, Haftung zu übernehmen oder Mandanten gegenüber Finanzbehörden zu vertreten. Nach eigener Darstellung sieht sich das Unternehmen daher klar auf der Seite einer zulässigen Softwarelösung.

Die Sicht der Steuerberaterkammern: Schutz von Berufsbild und Vertrauen

Die Steuerberaterkammer Berlin vertritt eine deutlich strengere Auffassung. Sie argumentiert, dass die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ gesetzlich geschützt ist und auch in Kombination mit dem Zusatz „KI“ beim Nutzer den Eindruck einer echten, zugelassenen Beratung erwecken kann. Darin liege eine Irreführung sowie ein Wettbewerbsverstoß.
Zusätzlich wird kritisiert, dass auf entsprechenden Plattformen Personen ohne berufsrechtliche Zulassung steuerliche Hilfestellungen anbieten könnten. Fachlich wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Software weder persönliche Verantwortung übernehmen noch Mandanten gegenüber Finanzbehörden vertreten kann.

Bedeutung des Verfahrens für regulierte Berufe

Branchenbeobachter sehen in dem Berliner Verfahren einen möglichen Präzedenzfall. Das Urteil könnte klären, wo künftig die Grenze zwischen zulässiger Software‑Dienstleistung und erlaubnispflichtiger Beratung verläuft und welche Bezeichnungen für KI‑Anwendungen in regulierten Berufen zulässig sind.
Die Signalwirkung reicht dabei weit über die Steuerberatung hinaus. Auch Modelle wie „KI‑Anwalt“ oder „KI‑Arzt“ stehen zunehmend im Fokus rechtlicher und berufsständischer Diskussionen.

Unser Standpunkt: digitale Unterstützung mit klaren Grenzen

KI‑Tools sind ein wichtiger Bestandteil moderner Kanzleiarbeit und aus der täglichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Sie können Prozesse beschleunigen, Fehler reduzieren und Fachkräfte gezielt entlasten. Gleichzeitig ist für uns klar, dass KI den Berufsstand des Steuerberaters nicht ersetzen kann.
Steuerberatung bedeutet die individuelle Würdigung komplexer Sachverhalte, persönliche Verantwortung, Haftung und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden. Diese Verantwortung kann und darf nicht auf Software übertragen werden. Die Zukunft der Steuerberatung liegt daher nicht in einem Entweder‑oder, sondern in einer digital unterstützten, aber menschlich verantworteten Beratung.

Fazit

Der aktuelle Rechtsstreit zeigt, wie wichtig klare Begriffe, transparente Kommunikation und saubere Abgrenzungen beim Einsatz von KI sind. Innovation und Berufsrecht stehen nicht im Widerspruch, sie müssen jedoch verantwortungsvoll zusammengeführt werden. Für Kanzleien, Anbieter und Mandanten schafft nur diese Klarheit langfristig Vertrauen und Rechtssicherheit.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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