Kapitalerträge korrekt versteuern

Das sollten Anleger wissen

Das sollten Anleger wissen

Kapitalerträge korrekt versteuern – Das sollten Anleger wissen

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25  % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Inländische Banken führen diese Steuer in der Regel automatisch an das Finanzamt ab – vorausgesetzt, es liegt kein oder nur ein teilweise ausgeschöpfter Freistellungsauftrag vor.

Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag angehoben:

  • Für Einzelpersonen liegt er bei 1.000  €
  • Für Ehepartner bei 2.000  €

Ein korrekt gestellter Freistellungsauftrag bei der Bank verhindert, dass Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags besteuert werden.

Wann eine Steuererklärung erforderlich ist

Nicht alle Kapitalerträge werden automatisch versteuert. In folgenden Fällen ist eine Angabe in der Steuererklärung (Anlage KAP bzw. KAP-INV) notwendig:

  • Ausländische Kapitalanlagen: Erträge aus Depots bei ausländischen Banken müssen eigenständig erklärt werden, da keine automatische Abführung der Abgeltungsteuer erfolgt. Durch den internationalen Finanzkonten-Informationsaustausch (AIA) erhält das deutsche Finanzamt jedoch zunehmend Daten aus dem Ausland.
  • Besondere Kapitalanlagen: Termingeschäfte, Erträge aus Kryptowährungen, stille Beteiligungen oder Lebensversicherungen unterliegen oft speziellen steuerlichen Regelungen. Hier kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Eine freiwillige Abgabe der Anlage KAP kann sich lohnen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Freibeträge optimal nutzen: Wer mehrere Depots oder Bankverbindungen hat, sollte prüfen, ob der Freistellungsauftrag richtig verteilt wurde. Andernfalls droht eine unnötige Besteuerung, die erst über die Steuererklärung korrigiert werden kann.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

CJP-Tipp:

Eine individuelle Prüfung Ihrer Kapitalerträge ist empfehlenswert. Insbesondere dann, wenn Sie ausländische Depots nutzen, hohe Einmalerträge erzielen oder Verlustverrechnungen vornehmen möchten. Auch bei kleineren Erträgen kann die Steuererklärung finanziell vorteilhaft sein.

Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer Kapitalanlagen und unterstützen Sie bei der Erstellung der Steuererklärung.

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