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Investitionsprogramm beschlossen
Investitionsprogramm beschlossen

Mit Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 wurde das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Es ist ein zentrales Element der Wachstumsstrategie der Bundesregierung und soll gezielt Investitionen fördern, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken und internationale Standortvorteile schaffen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
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Degressive Abschreibung bis 30 %
- Für bewegliche Wirtschaftsgüter zwischen dem 1.7.2025 und 31.12.2027 – zur schnellen Refinanzierung von Investitionen
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Schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern
- Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jährlich um 1 %-Punkt – bis 2032 auf 10 %
- Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen wird ebenfalls gesenkt
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E-Mobilitätsförderung für Unternehmen
- 75 % degressive AfA im Anschaffungsjahr
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen auf 100.000 €
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Forschungsförderung ausgeweitet
- Erhöhung der förderfähigen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €
- Einbeziehung von Gemein- und Betriebskosten sowie höherer Pauschalsatz für Eigenleistungen
Das Investitionssofortprogramm bietet konkrete steuerliche Entlastungen, klare Anreize für Investitionen in Anlagen, E-Mobilität und Forschung sowie Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Die Maßnahmen gelten überwiegend ab dem zweiten Halbjahr 2025 – ein guter Zeitpunkt, um geplante Investitionen jetzt strategisch zu prüfen und steuerlich optimal zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne zu den neuen Regelungen und unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung der steuerlichen Vorteile.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
