Immobilienkauf:

Das müssen Sie jetzt zur neuen Kaufpreisregelung wissen

Das müssen Sie jetzt zur neuen Kaufpreisregelung wissen

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Beim Kauf einer Immobilie zur Einkünfteerzielung spielt die Kaufpreisaufteilung eine entscheidende Rolle für die steuerliche Abschreibung. Bisher bestanden Unklarheiten bei der Bewertung und Aufteilung einheitlicher Immobilienkaufpreise. Die bisherigen Verwaltungsvorgaben zur BMF-Arbeitshilfe führten zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen und ließen sich nicht immer auf besondere Einzelfälle übertragen.

Mit dem Referentenentwurf § 9b EStDV‑E vom 04. August 2025 soll nun bundesweit für einheitliche sowie transparente Regelungen gesorgt werden.

Was ändert sich?

  • Auch nach Inkrafttreten des § 9b EStDV‑E können Sie im Notarvertrag eine individuelle Kaufpreisaufteilung festlegen.
  • Zur Ermittlung der Verkehrswerte ist die überarbeitete BMF-Arbeitshilfe anzuwenden.
  • Die Finanzverwaltung prüft künftig detaillierter, ob die Aufteilung wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Weicht die im Vertrag festgehaltene Kaufpreisaufteilung stark vom Verkehrswert-Verhältnis ab, kann die steuerliche Anerkennung versagt werden.

Wann kann von der BMF-Arbeitshilfe abgewichen werden?

  • Vom Wert der BMF-Arbeitshilfe kann abgewichen werden, sofern ein detailliertes Gutachten vorliegt.
  • Gutachten von Online-Anbietern, die Immobilienbewertungen ohne persönliche Besichtigung und in kurzer Zeit erstellen, sind nicht ausreichend.
  • Mit § 9b EStDV‑E gelten hierfür strengere Regeln. Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Es muss klar darlegen, warum der ermittelte Wert dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht.

Unser Tipp: Durch eine sorgfältige Berechnung und Dokumentation lässt sich die Kaufpreisaufteilung steuerlich absichern.

Wenn Sie Fragen zur Aufteilung eines Immobilienkaufpreises haben, steht wir Ihnen zur Seite. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt auf!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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