Grundsteuer in Bremen:
Wichtige Infos für Eigentümer
Wichtige Infos für Eigentümer

Die Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Diskussionen – und für alle Eigentümer in Bremen gibt es wichtige Neuigkeiten. Hier die wichtigsten Informationen für Sie:
Neue Datenerhebung 2029
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Kommunen alle sieben Jahre die relevanten Daten für die Grundsteuererhebung aktualisieren. Im Jahr 2029 wird es eine erneute Datenerhebung zur Grundsteuer geben. In Bremen erhalten Eigentümer dann automatisch einen neuen Bescheid über den Grundsteuerwert. Bei Fehlern haben Eigentümer wie gewohnt die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Ist die Grundsteuer in Bremen aufkommensneutral?
Die Grundsteuerreform wurde mit dem Ziel umgesetzt, die Steuerberechnung gerechter und transparenter zu gestalten. Laut der ersten Evaluation ist die Reform „aufkommensneutral“ – die Steuereinnahmen bleiben gleich, jedoch wird die Steuer gerechter verteilt. Für 2025 werden in Bremen etwa 179 Millionen Euro an Grundsteuereinnahmen erwartet, was einen Anstieg von knapp zwei Millionen Euro im Vergleich zu 2024 bedeutet. 54 % der Steuerzahler zahlen nun gleich viel oder weniger, 46 % müssen mit einer höheren Steuerlast rechnen.
Wie hoch ist die Grundsteuer?
Die Bremer Finanzverwaltung hat die gesammelten aktuellen Daten genutzt, um Werte für Bremer Durchschnittsimmobilien zu errechnen. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (Baujahr 1956, 122 m² Wohnfläche, 465 m² Grundstück) fallen etwa 500 Euro pro Jahr an.
Kritik an der Höhe der Grundsteuer
Nach der Neubewertung von 237.000 Grundstücken gab es 48.000 Einsprüche. Diese Zahl verdeutlicht die Unzufriedenheit vieler Eigentümer, die sich über die gestiegenen Steuerbelastungen beschweren. In anderen Bundesländern mit dem gleichen Grundsteuermodell gab es bereits Klagen, die teilweise bis zum Bundesfinanzhof gelangten.
Fazit: Was erwartet Eigentümer?
Die Grundsteuerreform und die geplante Datenerhebung 2029 stellen Grundstückseigentümer vor Herausforderungen, bieten aber auch Chancen zur Steueroptimierung. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über Entwicklungen zu informieren und frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten, um mögliche Änderungen rechtzeitig zu berücksichtigen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!
Herzliche Grüße,
Ihr CJP-Team
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
Partner
Partner
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
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