„Faster“-Richtlinie

EU-Richtlinie beendet Streit um Quellensteuer

EU-Richtlinie beendet Streit um Quellensteuer

EU-Richtlinie

Eine EU-Richtlinie beendet den langjährigen Streit um die Quellensteuer. Dabei muss Deutschland jedoch darauf achten, bei der Umsetzung keine unnötig komplizierten Regelungen zu schaffen. Nach mehreren Anpassungen wurde im Rat der Europäischen Union eine Einigung über die sogenannte „Faster“-Richtlinie („Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“) erzielt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Effizienz und Sicherheit der Quellensteuerverfahren in der EU zu verbessern.

Es wird jedoch noch dauern, bis Investoren die Vorteile der Richtlinie nutzen können, da die Bestimmungen erst ab dem 1. Januar 2030 geltend gemacht werden sollen. Derzeit dauern Erstattungen mehr als 615 Tage.

Der Hauptstreitpunkt zwischen Steuerzahlern und Mitgliedstaaten ist die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums von Aktien, und genau hier setzt die Faster-Richtlinie an. Die Richtlinie sieht erstens eine standardisierte digitale Ansässigkeitsbescheinigung vor, zweitens sollen zertifizierte Finanzintermediäre in einem nationalen Register die Anspruchsberechtigung von Anlegern überprüfen.

Leider haben die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit, die Auszahlung im Rahmen einer Steuerprüfung zu verzögern. Aus deutscher Perspektive ist fraglich, ob die geplanten Änderungen zusätzliche Bürokratiekosten verursachen werden. Die jüngste Systemänderung durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz ist noch nicht vollständig verarbeitet. Daher sollte im Vordergrund stehen, keine weitere Verkomplizierung, sondern Effizienz bei der Erstattung zu gewährleisten.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Eine EU-Richtlinie beendet den langjährigen Streit um die Quellensteuer. Dabei muss Deutschland jedoch darauf achten, bei der Umsetzung keine unnötig komplizierten Regelungen zu schaffen. Nach mehreren Anpassungen wurde im Rat der Europäischen Union eine Einigung über die sogenannte „Faster“-Richtlinie („Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“) erzielt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Effizienz und Sicherheit der Quellensteuerverfahren in der EU zu verbessern.

Es wird jedoch noch dauern, bis Investoren die Vorteile der Richtlinie nutzen können, da die Bestimmungen erst ab dem 1. Januar 2030 geltend gemacht werden sollen. Derzeit dauern Erstattungen mehr als 615 Tage.

Der Hauptstreitpunkt zwischen Steuerzahlern und Mitgliedstaaten ist die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums von Aktien, und genau hier setzt die Faster-Richtlinie an. Die Richtlinie sieht erstens eine standardisierte digitale Ansässigkeitsbescheinigung vor, zweitens sollen zertifizierte Finanzintermediäre in einem nationalen Register die Anspruchsberechtigung von Anlegern überprüfen.

Leider haben die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit, die Auszahlung im Rahmen einer Steuerprüfung zu verzögern. Aus deutscher Perspektive ist fraglich, ob die geplanten Änderungen zusätzliche Bürokratiekosten verursachen werden. Die jüngste Systemänderung durch das Abzugsteuerentlastungs-modernisierungsgesetz ist noch nicht vollständig verarbeitet. Daher sollte im Vordergrund stehen, keine weitere Verkomplizierung, sondern Effizienz bei der Erstattung zu gewährleisten.

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Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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