Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer

Kommunikation und Bürokratie soll vereinfacht werden

Kommunikation und Bürokratie soll vereinfacht werden

Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer

Ab dem 1. November 2024 gilt für deutsche Unternehmen die Einführung der neuen Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.).

Durch diese eindeutige und bundesweite Kennung soll die Kommunikation mit deutschen Behörden vereinfacht werden und gleichzeitig bürokratischen Aufwand reduzieren.

Die W-IdNr. wird allen in Deutschland wirtschaftlich Tätigen, wie Unternehmern, Freiberuflern, juristischen Personen und Personenvereinigungen, zugeteilt. Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten sie zusätzlich zur Steuer-Identifikationsnummer.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Eindeutige Kennung:
Jedes Unternehmen – unabhängig von seinem Standort in Deutschland – erhält eine einzige, unveränderliche W-IdNr., die der individuellen Steueridentifikationsnummer ähnelt.

Vereinfachte Prozesse:
Die W-IdNr. wird auf allen steuerlichen Anträgen und Formularen verwendet, sowohl digital als auch auf Papier. Sie soll die Kommunikation deutlich beschleunigen und den Papierkram reduzieren.

Digitale Integration:
Die W-IdNr. wird zunächst digital eingeführt, um die Interaktion mit den Steuerbehörden effizienter zu gestalten.

Automatische Vergabe:
Sie müssen nichts tun, um Ihre W-IdNr. zu erhalten. Sie wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.

Format:
Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben DE und einer 9-stelligen Ziffernfolge. Sie wird zudem für jede wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb und jede Betriebsstätte um ein Unterschei­dungsmerkmal ergänzt.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Beispiel W-IdNr. mit U-Merkmal: DE123456789-00001

Was müssen Sie tun?

Aktuell müssen Sie nichts tun, da das BZSt Ihre W-IdNr. automatisch vergibt. Diese wird in den kommenden Jahren verpflichtend.

Bei weiteren Fragen zur Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie gerne auch die Seite vom Bundeszentralamt für Steuern.

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