Ab dem 1. Januar 2025
Die E-Rechnung wird verpflichtend
Die E-Rechnung wird verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2025 beginnt eine neue Ära im Geschäftsverkehr: Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird für alle umsatzsteuerlichen Unternehmen im B2B-Bereich obligatorisch.
Diese bedeutende Maßnahme ist Teil einer europäischen Initiative, die darauf abzielt, ein einfaches und sicheres System zu schaffen, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Effizienz im Geschäftsverkehr zu steigern. Die E-Rechnung bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile: Sie ermöglicht es, die Prozesse zu optimieren, wirtschaftlicher und moderner zu agieren.
Für wen ist die E-Rechnung verpflichtend?
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Unternehmen zur E-Rechnung verpflichtet ist, können Sie online unseren Selbsttest durchführen – ganz einfach und kostenlos:
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Prozesse zu modernisieren und Kosten zu sparen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Übergang zur E-Rechnung für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema E-Rechnung haben, kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl
PARTNER
MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)