Bewirtungsaufwendungen:

So vermeiden Sie steuerliche Stolperfallen!

So vermeiden Sie steuerliche Stolperfallen!

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Die Weihnachtszeit ist da und Sie planen, Geschäftspartner zu einem vorweihnachtlichen Abendessen einzuladen? Damit die festliche Stimmung nicht durch unangenehme Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung getrübt wird, sollten Sie die aktuellen steuerlichen Vorgaben für Bewirtungsaufwendungen kennen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. November 2025 wichtige Ergänzungen veröffentlicht.

Was ist neu?

Bewirtungsaufwendungen und der Vorsteuerabzug sind häufige Streitpunkte in Betriebsprüfungen. Damit Ihre Ausgaben anerkannt werden, müssen bestimmte Nachweise vollständig und korrekt vorliegen.

Pflichtangaben bei Rechnungen bis 250 €:

  • Name und Anschrift des Bewirtungsbetriebs
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungszeitpunkt (Tag der Bewirtung)
  • Rechnungsbetrag (Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz)

Zusätzliche Angaben bei Rechnungen über 250 €:

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsnummer
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Bewirtender)

Ergänzend zur Rechnung ist ein Eigenbeleg erforderlich mit:

  • Ort und Tag der Bewirtung
  • Teilnehmer
  • Anlass der Bewirtung
  • Höhe der Bewirtung

Wichtig: Der Eigenbeleg muss elektronisch erstellt oder digitalisiert und zeitnah genehmigt werden (digitale Unterschrift).

Ab dem 01.01.2025 wurde die E-Rechnung mit den entsprechenden Übergangsregelungen eingeführt. Für Bewirtungsaufwendungen unter 250 € gilt der Kassenbeleg als ordnungsgemäße Rechnung. Für Rechnungen über 250 € ist der Kassenbeleg nachträglich durch eine E-Rechnung zu korrigieren. Handschriftliche Ergänzungen genügen nicht. In diesem Fall sind die Bewirtungsaufwendungen vollständig vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Prozesse jetzt, bevor die geschäftlichen Essen starten. So bleibt die Stimmung festlich – auch bei der nächsten Betriebsprüfung.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne individuell zu diesem Thema.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

Partner

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

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