Ausbildungsfonds

Was jetzt zu tun ist

Was jetzt zu tun ist

Ausbildungsfonds - Was jetzt zu tun ist

Die Bremische Bürgerschaft hat am 23.03.23 das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds, kurz Ausbildungsfonds, beschlossen.

Das angedachte Prinzip dahinter soll sein, dass alle Betriebe in Bremen in den Fonds einzahlen und ausbildende Betriebe wieder etwas aus dem Fonds zurückbekommen.

Im Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds sind Maximalwerte von bis zu 0,3 % von der Arbeitnehmerbruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2.500 € Rückzahlung festgelegt. Zu Beginn hat der Senat die genauen Startbeträge festgelegt. In den nächsten Jahren können diese Beträge angeglichen werden, um sie an die Entwicklung des Ausbildungsmarktes anzupassen.

Aktuelle Berechnung:

Die Ausbildungsabgabe von derzeit 0,27 % der Arbeitnehmerbruttolohnsumme und die Ausgleichszuweisung von derzeit 2.250 € pro Auszubildendem werden jährlich nach dem folgenden Schema berechnet:

  1. Schritt: Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres x 0,27 % = Ausbildungsabgabe
  2. Schritt: Anzahl der Auszubildenden, die seit mindestens vier Monaten in Ihrem Unternehmen im Land Bremen beschäftigt sind x 2.250 Euro = Ausgleichszuweisung
  3. Schritt: Ausgleichszuweisung – Ausbildungsabgabe = Betrag, den Ihr Unternehmen erhält bzw. einzahlt

Befreiung für kleine Unternehmen:

Wenn Ihr Unternehmen weniger als 135.000 € Lohnsumme im Jahr hat, können Sie sich im Rahmen der digitalen Meldung von der Zahlung in den Ausbildungsfonds befreien lassen.

Umfangreiche Rechenbeispiele zum Ausbildungsfonds in Bremen finden Sie HIER.

Was ist jetzt zu tun?

Viele von Ihnen haben bereits Post mit der Aufforderung zur Meldung Ihrer Daten erhalten.

Einen Überblick zum Ablauf der Meldung erhalten Sie HIER.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kiehl

PARTNER

MBA
LL.M. Taxation
Wirt.-Jur. LL.B.
Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Wichtig:

Wir als Steuerberater können Sie nicht melden, da die Meldung mit dem eigenen ELSTER-Organisationszertifikat Ihres Unternehmens erfolgen muss (die Mandatierungslösung für nichtsteuerliche Online-Verfahren ist aktuell von ELSTER noch nicht realisiert.) Pro Jahr und ELSTER-Organisationszertifikat kann dabei nur eine Meldung abgeben werden.

Wenn Sie noch kein Unternehmenskonto haben, können Sie dies hier anlegen:

Kurzanleitung zur Erstellung Ihres Unternehmenskontos:

Zertifikatsantrag stellen

Gehen Sie auf Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER, bei „Mein UK“ zu „Benutzerkonto erstellen“ und beantragen Sie ein oder mehrere ELSTER-Organisationszertifikate. Halten Sie Ihre betriebliche Steuernummer bereit. Bei mehreren Zertifikaten für Mitarbeitende empfiehlt sich die Einrichtung einer zentralen Stelle.

Aktivierungsdaten erhalten

  • per E-Mail: Die grundlegenden Aktivierungsdaten werden an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  • per Post: Ein Aktivierungsbrief wird an die bei der Steuerverwaltung hinterlegte Unternehmensadresse geschickt (Lieferzeit: ca. 5 Werktage).

Zertifikatsdatei aktivieren

Sobald E-Mail und Aktivierungsbrief vorliegen, folgen Sie den Anweisungen aus der E-Mail innerhalb der dort angegebenen Frist. Nach erfolgreicher Aktivierung steht die Zertifikatsdatei zum Download bereit und kann für den Login zu digitalen Verwaltungsleistungen genutzt werden.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung eines Zertifikats und bei der Meldung im Meldeportal gerne zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Wichtig:

Wir als Steuerberater können Sie nicht melden, da die Meldung mit dem eigenen ELSTER-Organisationszertifikat Ihres Unternehmens erfolgen muss (die Mandatierungslösung für nichtsteuerliche Online-Verfahren ist aktuell von ELSTER noch nicht realisiert.) Pro Jahr und ELSTER-Organisationszertifikat kann dabei nur eine Meldung abgeben werden.

Wenn Sie noch kein Unternehmenskonto haben, können Sie dies hier anlegen:

Kurzanleitung zur Erstellung Ihres Unternehmens-
kontos:

Zertifikatsantrag stellen

Gehen Sie auf Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER, bei „Mein UK“ zu „Benutzerkonto erstellen“ und beantragen Sie ein oder mehrere ELSTER-Organisationszertifikate. Halten Sie Ihre betriebliche Steuernummer bereit. Bei mehreren Zertifikaten für Mitarbeitende empfiehlt sich die Einrichtung einer zentralen Stelle.

Aktivierungsdaten erhalten

  • per E-Mail: Die grundlegenden Aktivierungsdaten werden an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  • per Post: Ein Aktivierungsbrief wird an die bei der Steuerverwaltung hinterlegte Unternehmensadresse geschickt (Lieferzeit: ca. 5 Werktage).

Zertifikatsdatei aktivieren

Sobald E-Mail und Aktivierungsbrief vorliegen, folgen Sie den Anweisungen aus der E-Mail innerhalb der dort angegebenen Frist. Nach erfolgreicher Aktivierung steht die Zertifikatsdatei zum Download bereit und kann für den Login zu digitalen Verwaltungsleistungen genutzt werden.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung eines Zertifikats und bei der Meldung im Meldeportal gerne zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

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