Förderungen für E-Fahrzeuge

Durch gesetzliche Maßnahmen und Regelungen zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität werden “E-Firmenwagen“ deutlich attraktiver. Seit dem 01. Januar 2019 wird die Bemessungsgrundlage von 1 auf 0,5 Prozent halbiert.

Förderungen für E-Fahrzeuge2021-11-26T16:43:16+01:00

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Möglichkeiten jetzt analysieren Aufgrund des höheren Nettolohneffekts sind steuer- und sozialabgabenfreie Extraleistungen sowie alternative Entlohnungsmöglichkeiten, wie [...]

Möglichkeiten jetzt analysieren2020-09-08T15:00:32+02:00
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